Formales & Kosten
In meiner Praxis wird die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen grundsätzlich von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch Privatversicherte, über die Beihilfe sowie über die Unfallkasse (DGUV) versicherte PatientInnen können in meiner Praxis behandelt werden.
Das heißt, dass die Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Einzel- sowie im Gruppensetting in der Regel tragen, wenn eine »Störung mit Krankheitswert« vorliegt. Eine Störung mit Krankheitswert bedeutet, dass eine vorläufige Diagnose nach ICD-10 Kapitel F vorliegen muss. Diese Diagnose sowie Ihre Therapie- und Veränderungsmotivation finden wir gemeinsam in einem ersten Gespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) heraus.
In diesem Erstgespräch wird auch geklärt, welche Art von Psychotherapie für Sie passend wäre, und ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt von ambulanter, teilstationärer oder stationärer Behandlung am meisten profitieren würden.
Erst nach insgesamt vier bis sechs Sitzungen muss eine Diagnose als Behandlunsgrundlage für die Beantragung einer Kurzzeittherapie (12 bzw. 24 Sitzungen) festgelegt werden.
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Kasse in der Regel die Kosten der Behandlung. Bei gesetzlich Versicherten richten sich die Kosten der Behandlung nach dem aktuell gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Privat Versicherte
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) bei privat Versicherten (2,3 bis 3,5facher Satz), derzeit entsprechend eines Stundensatzes von 100,55€ bis 150,02€. Details über die Konditionen Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, indem Sie Ihre Kasse direkt kontaktieren.
Hierfür eine Checkliste:
• Umfasst mein Krankenversicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung?
• Was benötige ich zur Beantragung einer Psychotherapie von meiner Krankenkasse (Vordrucke, Formulare, Anträge)?
• Bezahlt meine Kasse ohne vorherige Beantragung auch die Sprechstunden (bis zu 3 Stück) und die so genannten probatorischen Sitzungen (bis zu 4 Stück)?
• Wie viele psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr erstattet meine Krankenkasse und welchen Satz 2,3 oder auch 3,5facher Satz (beachte: Studententarife z.T. nur 1,7-facher Satz)?
SelbstzahlerInnen
Die Kosten für eine Therapie können Sie selbstverständlich auch als SelbstzahlerIn übernehmen. Hier sind die Kosten angelehnt an die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Beratung / Coaching
Therapeutische Gespräche, ohne dass eine Diagnose einer psychischen Störung (ICD-10, Kapitel F) vorliegt, sind keine Kassenleistung und werden privat in Rechnung gestellt.
Paarberatung
Paarberatung/ Paartherapie ist ebenfalls keine Kassenleistung und wird von Ihnen selbst gezahlt.
Formales & Kosten
In meiner Praxis wird die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen grundsätzlich von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch Privatversicherte, über die Beihilfe sowie über die Unfallkasse (DGUV) versicherte PatientInnen können in meiner Praxis behandelt werden.
Das heißt, dass die Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung im Einzel- sowie im Gruppensetting in der Regel tragen, wenn eine »Störung mit Krankheitswert« vorliegt. Eine Störung mit Krankheitswert bedeutet, dass eine vorläufige Diagnose nach ICD-10 Kapitel F vorliegen muss. Diese Diagnose sowie Ihre Therapie- und Veränderungsmotivation finden wir gemeinsam in einem ersten Gespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) heraus.
In diesem Erstgespräch wird auch geklärt, welche Art von Psychotherapie für Sie passend wäre, und ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt von ambulanter, teilstationärer oder stationärer Behandlung am meisten profitieren würden.
Erst nach insgesamt vier bis sechs Sitzungen muss eine Diagnose als Behandlunsgrundlage für die Beantragung einer Kurzzeittherapie (12 bzw. 24 Sitzungen) festgelegt werden.
Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Kasse in der Regel die Kosten der Behandlung. Bei gesetzlich Versicherten richten sich die Kosten der Behandlung nach dem aktuell gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Privat Versicherte
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) bei privat Versicherten (2,3 bis 3,5facher Satz), derzeit entsprechend eines Stundensatzes von 100,55€ bis 150,02€. Details über die Konditionen Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, indem Sie Ihre Kasse direkt kontaktieren.
Hierfür eine Checkliste:
• Umfasst mein Krankenversicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung?
• Was benötige ich zur Beantragung einer Psychotherapie von meiner Krankenkasse (Vordrucke, Formulare, Anträge)?
• Bezahlt meine Kasse ohne vorherige Beantragung auch die Sprechstunden (bis zu 3 Stück) und die so genannten probatorischen Sitzungen (bis zu 4 Stück)?
• Wie viele psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr erstattet meine Krankenkasse und welchen Satz 2,3 oder auch 3,5facher Satz (beachte: Studententarife z.T. nur 1,7-facher Satz)?
SelbstzahlerInnen
Die Kosten für eine Therapie können Sie selbstverständlich auch als SelbstzahlerIn übernehmen. Hier sind die Kosten angelehnt an die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Beratung / Coaching
Therapeutische Gespräche, ohne dass eine Diagnose einer psychischen Störung (ICD-10, Kapitel F) vorliegt, sind keine Kassenleistung und werden privat in Rechnung gestellt.
Paarberatung
Paarberatung/ Paartherapie ist ebenfalls keine Kassenleistung und wird von Ihnen selbst gezahlt.
Dipl.-Psych. Johanna von Bialy
Lohmühlenstraße 1
20099 Hamburg
T +49 176 623 81 360
F +49 40 28 40 93 84
E kontakt@psychotherapie-vonbialy.de
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